Patrick Bamming
Leiter Recht & Steuern | Datenschutzbeauftragter (TUEV)
+353 (0) 86 0478222 patrick.bamming@german-irish.ieWir bieten umfassende steuerliche Beratung für Unternehmen in Irland – zweisprachig (Deutsch/Englisch), praxisorientiert und unter Berücksichtigung internationaler Rahmenbedingungen.
In Irland gelten je nach Unternehmensgröße und -tätigkeit verschiedene steuerliche Verpflichtungen. Dazu zählen insbesondere:
Das deutsch-irische Doppelbesteuerungsabkommen wird in unsere Beratung einbezogen, um grenzüberschreitende Aktivitäten steuerlich effizient und rechtssicher zu gestalten.
Wir informieren unsere Mandanten umfassend über ihre steuerlichen Pflichten gegenüber Revenue (irisches Finanzamt) und dem Companies Registration Office (CRO) sowie über relevante Rechnungslegungs- und Meldevorschriften.
Wir beraten derzeit über 120 Unternehmen bei der Einhaltung ihrer steuerlichen Verpflichtungen in Irland und der fristgerechten Einreichung sämtlicher Steuererklärungen und Meldungen – darunter auch international tätige Unternehmen wie Krones Services Europe GmbH, die Parenteral Drug Association und Friedmann Großküchen.
Die Bauabzugssteuer (Relevant Contracts Tax – RCT) ist ein verpflichtendes Quellensteuerverfahren in Irland. Sie gilt für bestimmte Leistungen im Baugewerbe, in der Forstwirtschaft sowie in der Fleischverarbeitung, wenn sie von einem Subunternehmer im Auftrag eines Hauptunternehmens erbracht werden – auch durch ausländische Unternehmen.
Im Unterschied zu anderen Steuerarten bezieht sich die RCT auf das Vertragsverhältnis. Für jeden relevanten Vertrag und jede Zahlung daraus muss der Hauptauftragnehmer eine Vertragsmeldung und Zahlungsvoranmeldung vor der Auszahlung elektronisch an das irische Finanzamt (Revenue) übermitteln. Verspätete oder fehlende Meldungen können zu Strafen und Verzugszinsen führen.
Je nach steuerlicher Einstufung des Subunternehmers durch Revenue gelten folgende Abzugssätze:
Unsere Leistungen im Bereich RCT:
Wir unterstützen Sie dabei, alle Anforderungen der RCT effizient, vollständig und fristgerecht zu erfüllen.
Auch ausländische Unternehmen ohne Betriebsstätte in Irland können verpflichtet sein, sich für umsatzsteuerliche Zwecke zu registrieren. Eine Registrierung kann insbesondere dann erforderlich sein, wenn:
Gerade nach dem Brexit ist dies für viele deutsche Unternehmen relevant, die den irischen Markt vom Vereinigten Königreich aus bedienen.
In Irland gelten unterschiedliche Umsatzsteuersätze, abhängig von Art und Zweck der Lieferung oder Leistung. Die Umsatzsteuermeldungen sind in der Regel alle zwei Monate elektronisch abzugeben. Verspätete oder fehlende Meldungen können zu Sanktionen führen.
Ein wesentlicher Unterschied zu Deutschland besteht darin, dass bestimmte Kosten in Irland nicht vorsteuerabzugsfähig sind – etwa Benzin oder häufig auch Hotelübernachtungen, ausgenommen z. B. im Rahmen von Konferenzen.
Unsere Leistungen im Bereich Umsatzsteuer:
Wir unterstützen Sie umfassend bei der Registrierung und bei der Erfüllung Ihrer umsatzsteuerlichen Pflichten in Irland
Wir bieten professionelle Buchhaltungsdienstleistungen in Irland – maßgeschneidert für international tätige Unternehmen und Tochtergesellschaften. Dabei achten wir auf die Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften, sowohl nach irischem Recht als auch nach internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS).
Wir übernehmen Ihre laufende Buchhaltung, erstellen Abschlüsse, kümmern uns um die fristgerechte Einreichung beim Handelsregister (CRO) sowie bei Revenue und unterstützen Sie bei der optimalen Anwendung unterschiedlicher Abschreibungsregelungen.
Auch Unternehmen ohne Betriebsstätte in Irland sind häufig verpflichtet, dort Lohnsteuer und Sozialabgaben abzuführen. Eine solche Verpflichtung kann z. B. bestehen, wenn:
Wir unterstützen Sie bei der vollständigen Abwicklung der irischen Lohnbuchhaltung – zuverlässig, termingerecht und unter Einhaltung aller rechtlichen Vorgaben.
Steuer- und Abgabenstruktur in Irland:
Vor Beginn der Tätigkeit in Irland müssen Mitarbeiter eine PPS-Nummer (Personal Public Service Number) beantragen. Diese ist notwendig für die steuerliche Erfassung und für die Berücksichtigung von persönlichen Steuerfreibeträgen („Tax Credits“), die jeder Arbeitnehmer in der Regel in Anspruch nehmen kann.
Unsere Leistungen im Überblick:
Wir beraten Sie auch bei grenzüberschreitenden Konstellationen und stellen sicher, dass Ihre Beschäftigten in Irland korrekt abgerechnet und gemeldet werden – unabhängig davon, ob Ihr Unternehmen vor Ort ansässig ist
Momentan betreuen wir mehr als 50 Unternehmen mit der Lohnbuchhaltung in Irland.
Leiter Recht & Steuern | Datenschutzbeauftragter (TUEV)
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