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Steuern

Unser Consulting-Service hilft Ihnen bei Steuerfragen und bei vielen anderen Themen.

Dienstleistungen Steuern
stevepb / stevepb

Steuerberatung

Wir bieten umfassende steuerliche Beratung für Unternehmen in Irland – zweisprachig (Deutsch/Englisch), praxisorientiert und unter Berücksichtigung internationaler Rahmenbedingungen.

In Irland gelten je nach Unternehmensgröße und -tätigkeit verschiedene steuerliche Verpflichtungen. Dazu zählen insbesondere:

  • Körperschaftsteuer (Corporation Tax): mit aktuell drei unterschiedlichen Steuersätzen, abhängig vom Umsatz und der Art der Tätigkeit
  • Umsatzsteuer (Value Added Tax, VAT): inklusive besonderer Regelungen für innergemeinschaftliche Lieferungen und Dienstleistungen
  • Lohnsteuer und Sozialabgaben (PAYE, PRSI, USC): bei Beschäftigung von Personal
  • Bauabzugssteuer (Relevant Contracts Tax, RCT): bei Tätigkeiten im Baugewerbe
  • Kapitalertragssteuer (Capital Gains Tax, CGT): bei der Veräußerung von Vermögenswerten wie Immobilien oder Unternehmensanteilen
  • Kapitalerwerbsteuer (Capital Acquisitions Tax, CAT): bei unentgeltlichen Vermögensübertragungen wie Erbschaften oder Schenkungen
  • Quellensteuer auf Dividenden (Dividend Withholding Tax, DWT): bei Ausschüttungen an Anteilseigner

 

Das deutsch-irische Doppelbesteuerungsabkommen wird in unsere Beratung einbezogen, um grenzüberschreitende Aktivitäten steuerlich effizient und rechtssicher zu gestalten.

Wir informieren unsere Mandanten umfassend über ihre steuerlichen Pflichten gegenüber Revenue (irisches Finanzamt) und dem Companies Registration Office (CRO) sowie über relevante Rechnungslegungs- und Meldevorschriften.

Wir beraten derzeit über 120 Unternehmen bei der Einhaltung ihrer steuerlichen Verpflichtungen in Irland und der fristgerechten Einreichung sämtlicher Steuererklärungen und Meldungen – darunter auch international tätige Unternehmen wie Krones Services Europe GmbH, die Parenteral Drug Association und Friedmann Großküchen.

Bauabzugssteuer in Irland (Relevant Contracts Tax – RCT)

Die Bauabzugssteuer (Relevant Contracts Tax – RCT) ist ein verpflichtendes Quellensteuerverfahren in Irland. Sie gilt für bestimmte Leistungen im Baugewerbe, in der Forstwirtschaft sowie in der Fleischverarbeitung, wenn sie von einem Subunternehmer im Auftrag eines Hauptunternehmens erbracht werden – auch durch ausländische Unternehmen.

Im Unterschied zu anderen Steuerarten bezieht sich die RCT auf das Vertragsverhältnis. Für jeden relevanten Vertrag und jede Zahlung daraus muss der Hauptauftragnehmer eine Vertragsmeldung und Zahlungsvoranmeldung vor der Auszahlung elektronisch an das irische Finanzamt (Revenue) übermitteln. Verspätete oder fehlende Meldungen können zu Strafen und Verzugszinsen führen.

Je nach steuerlicher Einstufung des Subunternehmers durch Revenue gelten folgende Abzugssätze:

  • 0 % – bei Freistellung
  • 20 % – Standardrate
  • 35 % – z. B. bei fehlender irischer Steuernummer

 

Unsere Leistungen im Bereich RCT:

  • Registrierung bei Revenue
  • Vertragsmeldungen (Contract Notification)
  • Meldung einzelner Zahlungen (Payment Notification)
  • Einbehaltung und Abführung der Steuer
  • Monatliche Meldungen und Jahresabstimmung
  • Unterstützung bei Reduzierung des Abzugs, Freistellung oder Rückerstattung

 

Wir unterstützen Sie dabei, alle Anforderungen der RCT effizient, vollständig und fristgerecht zu erfüllen.

Umsatzsteuer (VAT) in Irland

Auch ausländische Unternehmen ohne Betriebsstätte in Irland können verpflichtet sein, sich für umsatzsteuerliche Zwecke zu registrieren. Eine Registrierung kann insbesondere dann erforderlich sein, wenn:

  • Leistungen an oder auf unbeweglichem Eigentum in Irland erbracht werden (z. B. Bau-, Montage- oder Wartungsarbeiten),
  • Waren aus einem Drittland (z. B. Großbritannien) nach Irland eingeführt werden,
  • Dienstleistungen oder Lieferungen aus dem EU-Ausland erbracht werden, die in Irland der Umsatzsteuer unterliegen.

 

Gerade nach dem Brexit ist dies für viele deutsche Unternehmen relevant, die den irischen Markt vom Vereinigten Königreich aus bedienen.

In Irland gelten unterschiedliche Umsatzsteuersätze, abhängig von Art und Zweck der Lieferung oder Leistung. Die Umsatzsteuermeldungen sind in der Regel alle zwei Monate elektronisch abzugeben. Verspätete oder fehlende Meldungen können zu Sanktionen führen.

Ein wesentlicher Unterschied zu Deutschland besteht darin, dass bestimmte Kosten in Irland nicht vorsteuerabzugsfähig sind – etwa Benzin oder häufig auch Hotelübernachtungen, ausgenommen z. B. im Rahmen von Konferenzen.

 

Unsere Leistungen im Bereich Umsatzsteuer:

 

  • Prüfung, ob eine Registrierungspflicht besteht, und Durchführung der Umsatzsteuerregistrierung
  • Erstellung und Abgabe der zweimonatlichen Umsatzsteuermeldungen (VAT Returns)
  • VIES-Meldungen (Zusammenfassende Meldungen innergemeinschaftlicher Leistungen)
  • Intrastat-Meldungen (statistische Erfassung von EU-Warenbewegungen)
  • Beratung zu Reverse-Charge, Einfuhrumsatzsteuer und korrekter Rechnungsstellung

 

Wir unterstützen Sie umfassend bei der Registrierung und bei der  Erfüllung Ihrer umsatzsteuerlichen Pflichten in Irland

Buchhaltung

Wir bieten professionelle Buchhaltungsdienstleistungen in Irland – maßgeschneidert für international tätige Unternehmen und Tochtergesellschaften. Dabei achten wir auf die Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften, sowohl nach irischem Recht als auch nach internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS).

Wir übernehmen Ihre laufende Buchhaltung, erstellen Abschlüsse, kümmern uns um die fristgerechte Einreichung beim Handelsregister (CRO) sowie bei Revenue und unterstützen Sie bei der optimalen Anwendung unterschiedlicher Abschreibungsregelungen.

Lohnbuchhaltung

Auch Unternehmen ohne Betriebsstätte in Irland sind häufig verpflichtet, dort Lohnsteuer und Sozialabgaben abzuführen. Eine solche Verpflichtung kann z. B. bestehen, wenn:

  • Außendienstmitarbeiter in Irland tätig sind,
  • Mitarbeiter temporär nach Irland entsendet werden,
  • Mitarbeiter dauerhaft remote von Irland aus für ein ausländisches Unternehmen arbeiten.

 

Wir unterstützen Sie bei der vollständigen Abwicklung der irischen Lohnbuchhaltung – zuverlässig, termingerecht und unter Einhaltung aller rechtlichen Vorgaben.

 

Steuer- und Abgabenstruktur in Irland:

 

  • Einkommensteuer (Income Tax): Zwei progressive Steuersätze
  • Universal Social Charge (USC): Eine zusätzliche Steuerabgabe, nicht Teil der Sozialversicherung
  • Pay Related Social Insurance (PRSI): Beiträge zur Sozialversicherung (geringer als in Deutschland, decken aber weniger Leistungen ab)
  • Ab 2026: Einführung eines zusätzlichen Rentenbeitrags („Auto-enrolment pension scheme“)

 

Vor Beginn der Tätigkeit in Irland müssen Mitarbeiter eine PPS-Nummer (Personal Public Service Number) beantragen. Diese ist notwendig für die steuerliche Erfassung und für die Berücksichtigung von persönlichen Steuerfreibeträgen („Tax Credits“), die jeder Arbeitnehmer in der Regel in Anspruch nehmen kann.

 

Unsere Leistungen im Überblick:

 

  • Anmeldung des Unternehmens beim irischen Finanzamt (Revenue) für Lohnsteuerzwecke
  • Vollständige Lohn- und Gehaltsabrechnung (PAYE, USC, PRSI)
  • Elektronische Einreichung aller Meldungen und Abrechnungen
  • Unterstützung bei der Beantragung der PPS-Nummer und der steuerlichen Erfassung neuer Mitarbeiter
  • Meldung von Reisekosten und Spesen, sofern diese lohnsteuerlich zu erfassen sind
  • Bereitstellung monatlicher Lohnjournale, Mitarbeiterabrechnungen und Zahlungsübersichten

 

Wir beraten Sie auch bei grenzüberschreitenden Konstellationen und stellen sicher, dass Ihre Beschäftigten in Irland korrekt abgerechnet und gemeldet werden – unabhängig davon, ob Ihr Unternehmen vor Ort ansässig ist

Momentan betreuen wir mehr als 50 Unternehmen mit der Lohnbuchhaltung in Irland.

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