Patrick Bamming
Leiter Recht & Steuern | Datenschutzbeauftragter (TUEV)
+353 (0) 86 0478222 patrick.bamming@german-irish.ieDie AHK Irland unterstützt Sie mit grundlegenden rechtlichen Informationen rund um den Markteintritt und die Geschäftstätigkeit in Irland und Deutschland.
Unsere Themen im Überblick:
Die AHK Irland unterstützt deutsche Unternehmen umfassend bei der Gründung und beim Aufbau einer Geschäftstätigkeit in Irland. Wir bieten Orientierung bei der Wahl der passenden Rechtsform, erklären administrative Anforderungen und begleiten Sie bei den ersten Schritten sowie bei der laufenden Verwaltung Ihres Unternehmens.
Unsere Themen im Überblick:
Wir unterstützen Sie bei den unten genannten Themen mit maßgeschneiderten Dienstleistungen, um sicherzustellen, dass Ihr Unternehmen in Irland alle relevanten arbeitsrechtlichen Anforderungen erfüllt. Bei rechtlichen Fragestellungen arbeiten wir oft eng mit unseren Partnern zusammen, um Ihnen die bestmögliche Beratung zu bieten.
Unsere Themen im Überblick:
Planen Sie, Mitarbeiter zu beschäftigen, die dauerhaft vom Homeoffice in Irland aus für Ihr Unternehmen tätig sind? Wir unterstützen Sie bei arbeitsrechtlichen Fragestellungen rund um dieses Modell und arbeiten mit Partnern zusammen, um die Arbeitsverträge nach irischem Recht entsprechend zu gestalten – sofern dieses zur Anwendung kommt. Zudem informieren wir über mögliche steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Auswirkungen, etwa Meldepflichten oder das Risiko der Begründung einer steuerlichen Betriebsstätte in Irland.
Bei offenen Forderungen in Irland unterstützen wir Sie mit außergerichtlichem Inkasso und – falls erforderlich – durch die Vermittlung an spezialisierte Rechtsanwälte. Zudem informieren wir über Möglichkeiten der grenzüberschreitenden Vollstreckung, etwa durch das Europäische Mahnverfahren oder Vollstreckungstitel, um Ihre Ansprüche effizient geltend zu machen.
Wir informieren zu den wesentlichen Anforderungen des irischen Datenschutzrechts im Rahmen der DSGVO, insbesondere bei der Verarbeitung personenbezogener Daten von Kunden oder Mitarbeitern. Dabei geht es auch um die Pflichten zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten, soweit erforderlich, sowie um organisatorische und technische Maßnahmen zur Sicherstellung der Datenschutz-Compliance.
Leiter Recht & Steuern | Datenschutzbeauftragter (TUEV)
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